CORONA HILFE 3
Die Überbrückungshilfe III vom Bund wurde verbessert und sieht jetzt eine einfachere Beantragung und großzügigere Förderung für mehr Unternehmen vor. Unternehmen, die in die Rahmenrichtlinie der Überbrückungshilfe III fallen, erhalten einen Zuschuss, d. h. eine Anrechnung der Kosten bei der Errechnung des Überbrückungsgeldes in Höhe von 40 % bis 90 % (gestaffelt nach Umsatzeinbruch).
Ihre Vorteile:
- Einmalige Förderung von Digitalinvestitionen bis 20.000 €
- Keine Rückzahlung
- Vereinfachte Antragsstellung
- Verstärkte Digitalisierung in Ihrem Unternehmen
- Professioneller Webauftritt
- Besserer Kundenservice
Kriterien
- Förderung bis Juni 2021
- Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 % in einem Monat zu einem Referenzmonat
- Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. € in Deutschland
- Maximal bis zu 1,5 Mio. € Überbrückungshilfe pro Monat
- Keine Doppelförderung (November/Dezember-Hilfe, Anrechnung Überbrückungshilfe II)
- Gründung des Unternehmens vor dem 1. Mai 2020
Antragsstellung
erfolgt über die Plattform der Überbrückungshilfe.
Detaillierte Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums und auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.